Kosten der Behandlung
Privatversicherte: Die Kasse/Beihilfe übernimmt nach Antragsstellung und bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“ i. d. R. die Übernahme der Kosten (abhängig von Ihrem selbst gewählten Tarif). Unabhängig vom Antrag zahlt die private Krankenkasse i. d. R. fünf sogenannte „probatorische Sitzungen“, in denen geklärt werden soll, ob die gegenseitige „Chemie“ stimmt und ob die verhaltenstherapeutische Behandlung inhaltlich „indiziert“ ist.
Selbstzahler: Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), welche eng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist. Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung betragen nach der GOP Ziffer 870 bei üblichem 2,3-fachen Steigerungssatz 100,55€. Eine 75-minütige Behandlung schlägt mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz mit 153€ zubuch
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen (Stichwort: „Kostenerstattungsverfahren“). Bitte erkunden Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.